Der Gesamtkonvent wählt vier bis sechs seiner Mitglieder für zwei Jahre in den Konventsrat, darunter muss mindestens die Hälfte hauptamtlich in der Krankenhausseelsorge oder der Altenpflegeheimseelsorge tätig sein. Die Landespfarrerin oder der Landespfarrer ist geborenes Mitglied.
Aktuell gehören dem Konventsrat an:
Der Konventsrat bereitet unter der Leitung der Landespfarrerin die Jahresfachtagungen vor und eventuelle weitere Tagungen, führt sie durch und setzt die Beschlüsse des Gesamtkonvents um.